Wahrnehmbar
Bilder haben Beschreibungen, Videos Untertitel, Texte genug Kontrast. Inhalte lassen sich vergrössern, ohne dass etwas verloren geht.
Mit Tastatur, Screenreader oder Vergrösserung, mit schwachem Sehvermögen oder auf dem kleinen Bildschirm. Wir bauen und prüfen Websites nach WCAG 2.2 Stufe AA, damit niemand an Ihrer Website scheitert und Sie gesetzlich vorbereitet sind.
Ein Formular, das sich ohne Maus nicht absenden lässt. Ein Button ohne Beschriftung, den ein Screenreader nur als «Button» vorliest. Graue Schrift auf hellgrauem Grund. Für viele Menschen mit Behinderungen und für ältere Menschen endet der Besuch hier. Sie rufen nicht an, sie kaufen nicht, sie gehen einfach. Und Sie erfahren nie davon.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt der European Accessibility Act. Er betrifft auch Schweizer Unternehmen, die zum Beispiel über einen Onlineshop an Konsumentinnen und Konsumenten in der EU verkaufen.
Die geplante Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) soll den Schutz beim Zugang zu Dienstleistungen stärken, auch bei digitalen Angeboten privater Anbieter. Sie wird im Parlament beraten; wann neue Vorgaben gelten, ist noch offen.
Für Bund und viele Kantone und Gemeinden ist Barrierefreiheit schon heute Pflicht, oft auch bei Aufträgen an Dritte.
Gute Lesbarkeit, klare Bedienung und grosse Klickflächen helfen allen, die nicht mehr so gut sehen.
Barrierefreie Websites sind meist auch schneller, verständlicher und werden besser gefunden.
Der European Accessibility Act gilt seit Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, darunter Onlineshops. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen. Die geplante Teilrevision des BehiG wird im Parlament beraten; ein Inkrafttretensdatum steht nicht fest. Wir halten diese Seite aktuell, ersetzen aber keine Rechtsberatung. Ob und wie Ihr Unternehmen betroffen ist, klären wir gerne im Gespräch und verweisen Sie bei Bedarf an Fachleute.
Massstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Stufe AA. Dahinter stehen vier einfache Prinzipien.
Bilder haben Beschreibungen, Videos Untertitel, Texte genug Kontrast. Inhalte lassen sich vergrössern, ohne dass etwas verloren geht.
Alles funktioniert auch mit der Tastatur. Man sieht immer, wo man gerade ist, und hat genug Zeit für jede Eingabe.
Klare Sprache, eindeutige Beschriftungen und Fehlermeldungen, die sagen, was zu tun ist.
Die Website funktioniert mit Screenreadern, Sprachsteuerung und anderen Hilfsmitteln, heute und mit künftigen Versionen.
Farben, Schriften, Struktur und Komponenten planen wir so, dass sie barrierefrei sind. Das ist günstiger als nachträgliches Flicken.
Einblendungen, die Barrierefreiheit per Knopfdruck versprechen, lösen die Probleme im Code nicht. Wir beheben sie dort, wo sie entstehen.
Automatische Tests finden nur einen Teil der Fehler. Deshalb prüfen wir jede Seitenvorlage auch mit Tastatur und Screenreader.
Sie erhalten einen Prüfbericht und eine Erklärung zur Barrierefreiheit, die Sie auf Ihrer Website veröffentlichen können.
Alle Preise exkl. MWST.
Für bestehende Websites. Prüfung nach WCAG 2.2 AA, automatisch und von Hand, für bis zu fünf Seitenvorlagen. Bericht mit allen Mängeln, nach Dringlichkeit sortiert, und konkreten Lösungen.
Audit anfragenWir beheben die Mängel aus dem Audit direkt in Ihrer Website und prüfen danach erneut. Inklusive Erklärung zur Barrierefreiheit.
Offerte anfragenIhre neue Website, von Anfang an nach WCAG 2.2 AA gebaut und geprüft. Inklusive Prüfbericht und Erklärung zur Barrierefreiheit.
Erstgespräch buchenDer Prozess
Wir prüfen Ihre Startseite und senden Ihnen die drei wichtigsten Punkte innert 2 Arbeitstagen.
Vollständige Prüfung der wichtigsten Seitenvorlagen mit Bericht.
Wir beheben die Mängel oder bauen die neue Website barrierefrei.
Erneute Prüfung, Prüfbericht und Erklärung zur Barrierefreiheit für Ihre Website.
Neue Inhalte bleiben nur barrierefrei, wenn Ihr Team weiss, worauf es achten muss. Wir zeigen es Ihnen in einer kurzen Schulung.
Wir prüfen Ihre Startseite automatisch und von Hand und senden Ihnen die drei wichtigsten Punkte. Kostenlos und unverbindlich.
Drei Angaben reichen für eine erste, ehrliche Einschätzung.
Wählen Sie direkt einen Termin und besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Melanie oder Joel.
Echte Erfahrungen von Menschen, die mit blynx ihre Website, Sichtbarkeit und Prozesse weitergebracht haben.
Bewertungen stammen von Google Maps. Ort: blynx gmbh.
Alle Bewertungen auf Google →Für bestimmte Angebote an Privatkunden in der EU, insbesondere Onlineshops, gilt seit Juni 2025 der European Accessibility Act. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen. In der Schweiz wird eine Teilrevision des BehiG im Parlament beraten; ein Inkrafttretensdatum steht noch nicht fest. Ob Sie betroffen sind, klären wir im Gespräch. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.
Die WCAG sind die international anerkannten Richtlinien für barrierefreie Websites. Stufe AA ist der Standard, auf den sich Gesetze und Vorgaben meistens beziehen.
Nein. Solche Tools ändern die Darstellung, beheben aber die Ursachen im Code nicht. Viele Menschen, die auf Hilfsmittel angewiesen sind, empfinden sie sogar als störend.
Oft ja. Das Audit zeigt, wie viel zu tun ist. Wenn die Technik zu alt ist, kann ein Relaunch günstiger sein als das Nachrüsten.
Für eine typische KMU-Website etwa eine bis zwei Wochen.
Eine Seite auf Ihrer Website, die beschreibt, wie barrierefrei sie ist, welche Einschränkungen es gibt und wie man Sie bei Problemen erreicht.
Nur wenn beim Einfügen ein paar Regeln beachtet werden, etwa Bildbeschreibungen und klare Überschriften. Wir zeigen Ihrem Team in einer kurzen Schulung, worauf es ankommt.
Der Kurzcheck ist kostenlos und zeigt Ihnen die drei wichtigsten Punkte. Danach entscheiden Sie, wie es weitergeht.